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Das Amtsgericht wird vor allem in Verfahren des Zivil- und des Strafrechts tätig.
Unter anderem für Mahnverfahren (vergleiche auch Zentrales Mahngericht) ist es ausschließlich zuständig. Ferner werden bei den Amtsgerichten unter anderem das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister und das Güterrechtsregister geführt. Es ist daher Registergericht.
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000 Euro (§ 23 Nr. 1 GVG) (auch sofern Zinsen den Streitwert erhöhen würden, § 4 Abs. 1 ZPO). Unabhängig vom Streitwert ist es unter anderem in Mietsachen betreffend Wohnraum und Kindschafts-, Unterhalts- und Familiensachen zuständig. Das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht, in Verfahren der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung, in Insolvenzverfahren sowie als Nachlassgericht und als Vormundschaftsgericht tätig, ebenso in Wohnungseigentumssachen und in Freiheitsentziehungssachen (zum Beispiel Abschiebehaft). Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht allerdings selbst dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro liegt (§ 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG).
In Strafsachen wird der Strafrichter beim Amtsgericht tätig, wenn eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren zu erwarten ist; bei Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe) und Vergehen, wenn eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist, ist das Schöffengericht zuständig (§ 24, § 25 GVG). Kapitalverbrechen und andere gewichtige Strafsachen werden vor einer großen Strafkammer des Landgerichts oder einem Strafsenat des Oberlandesgerichts verhandelt.
Definition aus Wikipedia
Hechingen. Das Landgericht hat einen Mann aus Burladingen-Melchingen wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der 48-jährige hatte im September letzten Jahres, weil er sich provoziert gefühlt hat, mit einem Kleinkalibergewehr um sich geschossen und dabei einen Polizisten im Gesicht getroffen. Der Beamte leidet heute noch immer unter den Folgen. Die Staatsanwältin hatte sechs Jahr gefordert. Das Gericht ging bei seiner Strafzumessungallerdings von einer verminderten Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit aus, weil der Mann vermutlich an einer paranoiden Schizophrenie leidet. Deswegen wird er jetzt zunächst auch auf unbestimmte Zeit in der Psychiatrie untergebracht.
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